AGB's

1. Geltung der AGB, Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge des hello fi t Studios sowie über die Nutzung der von ihm betriebenen Fitnessstudios.

1.2 Für die Zwecke dieses Vertrages wird der benannte Betreiber als „das Fitnessstudio“, der Vertragspartner als „das Mitglied“ und dieser Vertrag als „der Fitnessstudiovertrag“ bezeichnet.

1.3 Im Fitnessstudio kommt der Vertrag über die Mitgliedschaft zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudio durch Unterzeichnung des schriflichen Vertrages durch beide Vertragspartner zustande.

2. Besonderheiten für Jugendliche

2.1 Die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio ist ab 14 Jahren möglich.

2.2 Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Fitnessstudiovertrag nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.

2.3 Mitglieder zwischen 14 und 16 Jahren dürfen das Fitnessstudio nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Mitgliedes betreten und dort nur unter Aufsicht dieses Mitgliedes trainieren. Unter 14-Jährigen ist der Zutritt zum Mitgliederbereich des Fitnessstudios grundsätzlich untersagt. Mit einer ärztlichen Bescheinigung aus gesundheitlichen Gründen ist ein Training unter 14 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich, sofern ein Elternteil Mitglied im selben hellofit Studio ist und die volle uneingeschränkte Haftung übernimmt.

3. Ermäßigte Tarife, Nachweis

3.1 Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten einen ermäßigten Mitgliedschaftstarif. Voraussetzung für die Ermäßigung ist der Nachweis eines gültigen Schüler-, Auszubildenden- oder Studentenausweis während der Vertragslaufzeit.

3.2 Im Falle des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung ist das Mitglied verpfl ichtet, dieses dem Fitnessstudio unverzüglich anzuzeigen. Der Fitnessstudiovertrag wird ab dem Folgemonat des Entfalls der Ermäßigungsberechtigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit dem Mitglied zum Basis-Tarif fortgesetzt.

3.3 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Fitnessstudiovertrag zum ermäßigten Tarif, wenn das Mitglied dem Fitnessstudio bis spätestens zwei Wochen vor Laufzeitende einen aktuell gültigen Schüler-/ Auszubildenden- oder Studentenausweis nachweist.

3.4 Weist das Mitglied dem Fitnessstudio vor Laufzeitende nicht rechtzeitig einen aktuell gültigen Schüler-, Auszubildenden- oder Studentenausweis nach, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit zum Basis-Tarif.

3.5 Das Mitglied hat nach den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht zur ordentlichen Kündigung sowie zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrages

4. Nutzungsumfang

4.1 Art und Umfang der Nutzung des Studios durch das Mitglied richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang.

4.2 Neben den Studioräumen stehen den Mitgliedern ein verschließbarer Spind und die zum Studio gehörenden Parkplätze zur Nutzung frei. Deren Nutzung ist auf Zeiten der persönlichen Anwesenheit im Studio begrenzt. Werden Spinde oder Parkplätze darüber hinaus belegt, so kann das Studio diese räumen bzw. Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen lassen.

4.3 Die Nutzung muss zu den im Studio öffentlich aushängenden Öffnungszeiten erfolgen.

4.4 Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern und Tieren, ist verboten.

4.5 Das Fitnessstudio garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle von dem Fitnessstudiovertrag umfassten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen.

5. Mitgliedsbeiträge, Bearbeitungsgebühr, Servicepauschale

5.1 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind die Beiträge jeweils als Vorauszahlung zum Monatsersten zu entrichten. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats ist ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat zu entrichten. Für Monate, in denen die Mitgliedschaft lediglich anteilig besteht, erfolgt zum Monatsersten des nachfolgenden Monats eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge abgerundet auf volle Euro.

5.2 Die vereinbarte Bearbeitungsgebühr wird bei Übergabe der Mitgliedskarte fällig.

5.3 Eine vereinbarte halbjährliche Servicepauschale wird jeweils zugleich mit dem dritten sowie dem neunten Monatsbeitrag des Mitglieds fällig.

5.4 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Das Mitglied ist verpfl ichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Erteilt das Mitglied entgegen dieser Verpfl ichtung ein SEPA-Lastschriftmandat nicht oder widerruft es dieses während der Vertragslaufzeit, so ist das Mitglied verpfl ichtet, für die Abwicklung jeder Zahlung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 4,- Euro zu zahlen. Dem Mitglied bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5.5 Erfolgt durch das Kreditinstitut des Mitglieds aufgrund fehlender Deckung seines Kontostandes eine Rückbuchung, sind alle zusätzlichen Kosten, die dem Fitnessstudio in diesem Zusammenhang entstehen, vom Mitglied zu erstatten.

5.6 Kommt das Mitglied mit Zahlungen länger als 10 Tage in Verzug, so kann das Fitnessstudio die Leistung verweigern (§ 320 BGB) und den Zugang sperren, bis das Mitglied seiner Zahlungspflicht vollständig nachgekommen ist.

5.7 Kommt das Mitglied mit der Entrichtung eines Betrages, der zwei Monatsmitgliedsbeiträgen entspricht, in Verzug, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag bis zum Ende der Restlaufzeit sofort fällig. Wir behalten uns das Recht vor, die offene Forderung, ohne weitere Mitteilung an das Mitglied, zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen zu übergeben, wodurch weitere Kosten entstehen können.

5.8 Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

6. Sonstige Mitgliedspflichten

6.1 Die mit dem Fitnessstudiovertrag erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

6.2 Ändern sich Daten (z.B. Adresse, Name, Mailadresse, Kontoverbindung) des Mitglieds, so sind diese unverzüglich mitzuteilen. Entsteht ein Schaden durch die Verletzung dieser Pflicht, muss dieser durch das Mitglied getragen werden.

6.3 Zur Vereinfachung der Verwaltung ist die Mitgliedsnummer vom Mitglied bei jeder Korrespondenz anzugeben.

6.4 Bei Verlust der ausgehändigten Mitgliedskarte bzw. des Zutrittsmediums wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR für die Ausstellung einer neuen Mitgliedskarte fällig. Weißt das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadenersatz auf den nachgewiesenen Betrag.

7. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung

7.1 Der Fitnessstudiovertrag wird – vorbehaltlich anderweitiger Vertragsvereinbarungen – für 1 bzw. 12 Monate zwischen den Parteien geschlossen. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Der Vertrag kann zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.

7.2 Der Fitnessstudiovertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn dieser nicht bis einen Monat vor Laufzeitende von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt wird. Beide Vertragsparteien können den auf unbestimmte Zeit verlängerten Fitnessstudiovertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.

7.3 Die Kündigung bedarf der Textform. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei dem anderen Vertragspartner maßgeblich.

8. Zutritt zum Studio

8.1 Das Mitglied erhält für den Zugang zu dem Studio eine Mitgliedskarte oder ein anderes Zugangsmedium. Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Fitnessstudios berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Mitgliedskarte oder ein anderes Zugangsmedium ausweisen kann. Ohne dieses wird dem Mitglied der Zugang zum Fitnessstudio verwehrt.

8.2 Die Einrichtung der Mitgliedskarte ist in der vereinbarten Bearbeitungsgebühr enthalten. Diese wird bei Übergabe der Mitgliedskarte fällig.

8.3 Bei Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied dies unverzüglich dem Studio zu melden. Kommt das Mitglied dieser Pfl icht nicht nach, so hat das Mitglied den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

8.4 Die Weitergabe der Schlüsselkarte oder einem anderen Zugangsmedium an Dritte ist untersagt. Verstößt das Mitglied hiergegen, so verpfl ichtet es sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,- Euro. Eine Geltendmachung von Schadenersatz wird hierdurch nicht berührt.

9. Bargeldlose Zahlung

9.1 Die Mitgliedskarte oder das anderweitige Zugangsmedium kann mit einem Konto zur bargeldlosen Zahlung innerhalb des Fitnessstudios verknüpft werden.

9.2 Das bargeldlose Zahlungssystem funktioniert nach dem Prepaid- Prinzip, d.h. das Mitglied muss zunächst Guthaben für sein Konto erwerben, bevor es bargeldlos im Fitnessstudio zahlen kann.

9.3 Das Mitglied kann jederzeit verlangen, dass ein bestehendes Guthaben auf sein Bankkonto überwiesen wird. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

10. Hausordnung, Weisungsbefugnis

10.1 Alle weiteren Nutzungsbestimmungen regelt die im Fitnessstudio ausgehängte Hausordnung, zu deren Einhaltung sich alle Mitglieder bei Vertragsabschluss verpfl ichten und die Bestandteil dieses Vertrags wird. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten im Bereich des Fitnessstudios enthalten.

10.2 Weisungen des Personals, die zur Sicherstellung eines geordneten Betriebes und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dienen, sind unbedingt Folge zu leisten.

11. Außerordentliche Beendigung des Vertrages

11.1 Kommt das Mitglied mit der Entrichtung eines Betrages, der zwei Monatsmitgliedsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies das Fitnessstudio, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

11.2 Verstößt das Mitglied schuldhaft gegen die Bestimmungen in Ziffer

11.2 dieser AGB (Drogen, unerlaubte leistungssteigernde Substanzen), so hat das Fitnessstudio ein Recht zur fristlosen Kündigung.

11.3 Ebenso ist das Fitnessstudio bei einem gravierenden oder einem zuvor abgemahnten wiederholten Verstoß des Mitglieds gegen die Hausordnung sowie gegen das Verbot zur Weitergabe der Mitgliedskarte bzw. eines anderen Zugangsmediums zur fristlosen Kündigung berechtigt.

11.4 Beruht die Kündigung aus wichtigem Grund auf einer von dem Mitglied zu vertretenen Pfl ichtverletzung, so schuldet das Mitglied mindestens die restlichen, auf den Zeitpunkt der Kündigung abgezinsten Mitgliedsbeiträge als Schadenersatz. Als anzuwendender Diskontfaktor wird der durchschnittliche Refi nanzierungszinssatz des Fitnessstudios vereinbart. Sind weitergehende Verzugs- und Rechtsverfolgungskosten entstanden, sind diese ebenfalls zu ersetzen. Dem Mitglied ist es unbenommen, gar keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

11.5 Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund (§ 314 BGB) wird durch diese AGB nicht berührt.

11.6 Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei dem Fitnessstudio maßgeblich.

12. Suchtmittel, verbotene Substanzen

12.1 Das Rauchen und der Konsum von Alkohol ist in den Räumen des Fitnessstudios verboten.

12.2 Das Mitbringen, Anbieten, Handeln, Überlassen und der Konsum von verbotenen Drogen sowie unerlaubten leistungssteigernden Substanzen entsprechend der gültigen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) ist in den Räumen des Fitnessstudios verboten. Zu den unerlaubten leistungssteigernde Substanzen gehören insbesondere auch Anabolika. Dies gilt nicht, insoweit die Substanzen im Rahmen einer ärztlichen Therapie zu Heilzwecken und aufgrund ärztlicher Verschreibung und Aufsicht eingenommen werden.

12.3 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verbote verpfl ichtet sich das Mitglied, eine Vertragsstrafe von 100,- Euro für jeden Fall des Verstoßes an das Fitnessstudio zu zahlen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches durch das Fitnessstudio bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass dem Fitnessstudio kein Schaden oder kein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

13. Haftungsbeschränkung des Fitnessstudios

13.1 Das Fitnessstudio haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Das gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspfl icht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung des Fitnessstudios, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten ist auf den vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgeführten Fälle der Haftung gegeben ist. Wesentliche Vertragspfl ichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspfl icht des Fitnessstudios zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die vertragsgemäße Bereitstellung der Einrichtungen.

13.2 Dem Mitglied wird ausdrücklich empfohlen, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu bringen. Von Seiten des Fitnessstudios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspfl ichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem durch das Fitnessstudio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pfl ichten des Fitnessstudios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

14. Datenschutzerklärung, Videoüberwachung

14.1 Für die Dauer der Mitgliedschaft werden von dem jeweiligen Fitnessstudio und somit dem Betreiber oder von einem beauftragten und weisungsgebundenen Dienstleister folgende Daten gemäß Art. 6, 13, 14 DSGVO i.V.m. §§ 4, 33 BDSG erhoben und verarbeitet: Personenbezogene Daten, die zum Vertragsabschluss und der Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig sind. Hierzu gehört auch das Mitgliedsfoto. Soweit erforderlich oder von autorisierter Stelle verlangt, werden diese Daten auch zur Aufklärung von Straftaten verwendet und ggfs. zum Zweck des Forderungseinzuges an einen Dienstleister übergeben, insbesondere gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DSGVO. Weiterhin werden nutzungsbedingte Daten, wie Trainingszeiten, Trainingsdauer und Mitgliedsnummer pseudonymisiert, also in verschlüsselter Form gespeichert. Die Daten können verwendet werden, um die Auslastung und die Trainingsbedingungen des Studios zu optimieren. Hierbei sind unsere Systeme nicht in der Lage, ein Profi ling zu erstellen bzw. zu generieren.

14.2 In über Einstimmung mit den in 14.1 genannten Rechtsnormen werden Teilbereiche des jeweiligen Studios zudem durch eine Videoüberwachung geschützt. Die Gesamtzahl der Kameras beträgt 10 Stück im Innen- und 6 Stück im Außenbereich. Die Überwachung fi ndet zum Schutz der Mitglieder und Gäste durchgehend statt. Zweck der Verarbeitung ist der Schutz sowie der Mitglieder als auch des Personals und des Gebäudes samt Inventar. Welche Bereiche videoüberwacht werden, wird sowohl den Studiobesuchern als auch den Mitgliedern durch eine ausreichend hinweisende und gut erkennbare Beschilderung kenntlich gemacht. Die Videosequenzen werden gem. DSGVO nach spätestens 72 Stunden unwiderrufl ich gelöscht. Sollte ein berechtigtes Interesse von öffentlicher Stelle angemeldet werden, um beispielsweise eine Straftat verfolgen zu können, werden die Aufnahmen nach Beendigung des Zwecks gelöscht. Des Weiteren können diese nur mit berechtigten Verdacht eingesehen werden, bzw. von Seiten der ermittelnden Stelle wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft durch richterlichen Beschluss. Die Aufzeichnungen sind nur lokal gespeichert und werden ansonsten nicht weitergegeben. Eine Tonaufnahme findet nicht statt. Weiterhin können Sie die vollständige Datenschutz Erklärung unter www.hellofit.de einsehen.

15. Salvatorische Klausel, Änderungen dieser AGB, Hinweis Streitschlichtung

15.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.

15.2 Das Fitnessstudio ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Fitnessstudio diese ihren Mitgliedern in Textform (§ 126b BGB) unter Beifügung der geänderten AGB mitteilen. Erfolgt ein Widerspruch gegen die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen, so gilt die Änderung der AGB als angenommen. Das Fitnessstudio wird in der Mitteilung nochmals auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht das Mitglied den Änderungen der AGB, so hat das Fitnessstudio das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Ende des Monats zu kündigen.

15.3 Das Fitnessstudio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des § 36 VSBG nicht verpflichtet. Es nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.